06.11.2021
Liebe Besucher des Rheinwaldstadion
seit dem Inkrafttreten der Corona-Warnstufe am 03.11.2021 gelten neue Regelungen in Bezug auf den Zutritt zu unserem Sportgelände, sowohl im Spiel- als auch im Trainingsbetrieb:
Personen, die weder geimpft noch genesen sind und keinen negativen Test vorweisen können, haben ab sofort keinen Zutritt mehr zum Gelände!
Das gilt für alle Besucher, egal ob Zuschauer*innen, Spieler*innen, Trainer*innen, Eltern oder andere Personen!
Für den Außenbereich müssen in der Warnstufe alle Anwesenden genesen, geimpft oder negativ getestet sein, wobei ein dokumentierter oder vor Ort unter Aufsicht durchgeführter Schnelltest (selbst mitzubringen!) für nicht-immunisierte Personen in dieser Stufe ausreichend ist. Wenn Zuschauer:innen im Freien die Abstände nicht einhalten können, muss eine medizinische Maske getragen werden.
In geschlossenen Räumen, zum Beispiel bei der Nutzung der Kabine, ist nun in der Warnstufe ein 3G-Plus-Nachweis erforderlich. D.h.: Personen müssen genesen oder geimpft sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können, der nicht älter als 48 Stunden ist. Eine Ausnahme gibt es für die Einzelnutzung von Kabinen, z.B. für Schiedsrichter:innen. Dies ist in der Warnstufe für nicht-immunisierte Personen bereits nach Vorlage eines negativen Schnelltests möglich. In Innenräumen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Dasselbe gilt für alle Schüler:innen: Sie gelten grundsätzlich als getestet (auch in den Ferien), da sie mehrmals pro Woche in der Schule getestet werden. Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, können in der Warnstufe alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest für das Betreten von Innenräumen vorlegen.
Unabhängig von der Stufe gilt für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen nach wie vor ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot. Die 3G-Kontrolle sowie die Dokumentation der Kontaktdaten aller sich auf dem Sportgelände befindlichen Personen sowie das Tragen einer medizinischen Maske in geschlossenen Räumen sind nach der Corona-Verordnung des Landes BW weiterhin verpflichtend.
Uns als Heimverein obliegt die 3G-Kontrollpflicht sowie weiterhin die Dokumentation der Kontaktdaten. Bitte beachtet also diese Regelungen, um uns und Euch unnötige Diskussionen und Ärger zu ersparen. Vielen Dank für Eure Mithilfe!
Seit heute, 05.11. gibt es vom neue Grafiken vom Verband die eine Übersicht geben. Den ganzen Text findet ihr unter: https://sbfv.de/nachricht/neue-corona-verordnungen-die-wichtigsten-fragen-und-antworten?fbclid=IwAR18MKQXNDHDW3nTScmHXsWuZdE7w5cwbMOhQ_br1PIaBtPyBj8NLOCwXJA